AGB

1. GELTUNGSBEREICH

  • a) Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der Forrest Cook GmbH und Ihnen, als unseren Kunden.
  • b) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir die Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.



2. LIEFERGEGENSTAND, ZUTATEN, SPEISEPLÄNE

  • a) Forrest Cook produziert aus frischen Zutaten Mittagsmahlzeiten für die Gemeinschaftsverpflegung und legt dabei besonderen Wert auf den Einsatz regionaler und saisonaler Zutaten.
  • b) Die Erstellung der Speisepläne erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlungen für die Ernährung von Kindern und Jugendlichen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“(DGE).
  • c) Bei der Bestellung hat der Kunde eine der Varianten der an diesem Tag aufgeführten Angebote auszuwählen. Der Kunde muss bis spätestens Mittwoch 12:00 Uhr einer Kalenderwoche für die Folgewoche seine Bestellung, per E-Mail oder per Fax bei der Forrest Cook GmbH eingereicht haben. Ansonsten wählt Forrest Cook eine Variante des Speiseplans für den Kunden aus.



3. PREISE

  • a) Forrest Cook berechnet die in der Liefervereinbarung vereinbarten Preise (Brutto).



4. LIEFERMENGE, AB- UND UMBESTELLUNG, KÜNDIGUNG

  • a) Abweichungen von der Grundmenge nach oben oder unten sind bis zu einer Höhe von 20 % möglich.
  • b) Abweichungen sind Forrest Cook schriftlich mitzuteilen.
  • c) Die Art und Anzahl der Portionen abweichend zur Grundmenge sind bei der Bestellung einzutragen. Diese erfolgt bis spätestens Mittwoch 12:00 Uhr bei Forrest Cook eingehend für die Folgewoche per Mail, Fax oder schriftlich. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • d) Sofern längerfristige oder umfangreichere Änderungen der Grundmenge gewünscht werden, sind diese mit Forrest Cook zu vereinbaren, die Kündigungsfrist ist hierbei grundsätzlicheinzuhalten.
  • e) Bei Nichtangabe der Menü-Art liefert Forrest Cook die festgelegte Grundmenge der Erstvariante des Speiseplans aus der geltenden Kalenderwoche.
  • f) Ab- und Umbestellungen der vereinbarten Liefermenge müssen spätestens 48 Stunden bis 8 Uhr früh (Mo.-Fr.) im Voraus per Fax oder E-Mail bei der Forrest Cook GmbH eingegangen sein.
  • g) Forrest Cook GmbH ist ganzjährig zu den geregelten Geschäftszeiten geöffnet, nicht jedoch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Die Lieferung erfolgt während der geöffneten Tage der Einrichtung. Die Einrichtung ist montags bis freitags, nicht jedoch an Feiertagen geöffnet, es sei denn, unter Ziffer 2 der Liefervereinbarung ist eine abweichende Öffnungszeit vereinbart.



5. TRANSPORTBEHÄLTER

  • a) Die Transportboxen und die Essensbehälter sind Eigentum von Forrest Cook und vom Kunden am nächsten Liefertag gesäubert zur Abholung bereitzuhalten.
  • b) Gehen Behälter beim Kunden verloren oder werden beschädigt, so kann Forrest Cook dafür folgende Preise berechnen: Für die Styroporboxen groß: 40,00€; Styroporboxen klein: 30,00€; für die Emailletöpfe im Set: 40,00€; Milchglasflasche einzeln: 2,00€; Bechergläser einzeln: 2,00€; Gastronormbehäter: 35,00€; Milchkannen (groß) 45,00€; Milchkannen (klein) 30,00€.

 

6. LIEFERUNG DER WARE, LIEFERVERZUG, HAFTUNG

  • a) Forrest Cook liefert Ihre Essensbestellung bezüglich warmer Speisen mit einer Kerntemperatur von mind. 65 Grad Celsius portioniert in Emaillebehältern sowie in Gastronombehälter und in Styroporboxen in der Einrichtung an.
  • b) Sofern die für die im Speiseplan angegebenen Mahlzeiten erforderlichen Zutaten nicht frisch lieferbar sind, darf Forrest Cook im Einzelfall von dem Speiseplan im hierdurch bedingten Umfang abweichen. Die Erfüllung der Lieferverpflichtung gegenüber unseren Kunden setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung unserer Vorlieferanten bei uns voraus. In Fällen von Feuerschäden, Verkehrsstockungen, Unterbrechungen der Energie- oder Rohstoffversorgung, hoheitlichen Verfügungen und allen Folgen höherer Gewalt behalten wir uns ein Rücktrittsrecht hinsichtlich von Teil- oder Einzellieferungen vor.
    Wir verpflichten uns außerdem, unseren Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eventuell erbrachte Gegenleistungen dem Kunden bei einem durch uns erfolgten Rücktritt unverzüglich zu erstatten.
  • c) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.



7. RECHNUNGSSTELLUNG, UNTERSUCHUNGSPFLICHT UND MÄNGELANZEIGE

  • a) Die Lieferungen werden zur Hälfte und zum Ende eines Monats berechnet. Die Beträge sind nach Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug sofort fällig.
  • b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, hat der Kunde diesen bei Forrest
    Cook telefonisch bis 14:00 Uhr des Liefertages anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich
    um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach seiner Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch nach Ansehung dieses Mangels als genehmigt.



8. MÄNGELHAFTUNG

  • a) Forrest Cook haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • b) In sonstigen Fällen haftet Forrest Cook nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren typischen Schadens. Eine darüber hinausgehende Haftung von Forrest Cook ist ausgeschlossen.
  • c) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und - ausschlüssen unberührt.



9. DATENSCHUTZ

  • In unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter dem Link (www.forrestcook.de/datenschutz) erhalten Kunden Informationen zur Datenverarbeitung. Hier sind Ausführungen zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zur Datenweitergabe, zur Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutz-Grundverordnung angegeben.



10. SONSTIGES

  • a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahlunberührt.
  • b) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Forrest Cook in Hamburg. Forrest Cook ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

Forrest Cook GmbH / Stand: Januar 2024